Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Inanspruchnahme der Beistandschaft beim Fachbereich Jugend ist dabei kostenfrei.
Auch ohne Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder und junge Volljährige (bis zum 21. Lebensjahr) Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.
Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Beistandschaft sind über die zuvor genannten Aufgaben hinaus auch Ansprechpersonen und zuständig für Beurkundungen von Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln usw. Das bedeutet unter anderem, dass hier auch freiwillig von den Eltern vereinbarte Regelungen in rechtsverbindlicher urkundlicher Form festgehalten werden können.
Ihre Ansprechperson erreichen Sie unter diesen Telefonnummern:
Ort | Telefon |
Bad Saulgau, Herdwangen-Schönach, Pfullendorf A - F, M - Z, Sauldorf |
07571 102-4220 |
Hohentengen, Illmensee, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Wald |
07571 102-4237 |
Beuron, Bingen, Krauchenwies, Mengen, Ostrach, Scheer |
07571 102-4253 |
Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf G - L, Stetten a.k.M., Veringenstadt |
07571 102-4241 |
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten - alle Gemeinden |
07571 102-4211 |
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Beratung und Unterstützung
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
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