Dienstleistung

Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)

Mit der Beistandschaft werden elementare Rechte des Kindes durchgesetzt. Das Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Ohne diese Kennt­nis kann es Ansprüche gegen den Vater (insbesondere Unterhalt, Erbanspruch, Umgangsrecht) nicht geltend machen.

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, dem die elterli­che Sorge für das Kind allein zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befin­det. Die Inanspruchnahme der Beistandschaft beim Fachbereich Jugend ist dabei kostenfrei.

Auch ohne Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder und junge Volljäh­rige (bis zum 21. Lebensjahr) Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.

Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Beistandschaft sind über die zuvor genannten Aufga­ben hinaus auch Ansprechpersonen und zuständig für Beurkundungen von Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln usw. Das bedeutet unter anderem, dass hier auch freiwillig von den Eltern vereinbarte Regelungen in rechtsverbindlicher urkundlicher Form festgehalten werden können.

Ihre Ansprechperson erreichen Sie unter diesen Telefonnummern:

Ort Telefon
Bad Saulgau, Herdwangen-Schönach,
Pfullendorf A - F, M - Z, Sauldorf
07571 102-4220
Hohentengen, Illmensee, Schwenningen,
Sigmaringen, Sigmaringendorf, Wald
07571 102-4237
Beuron, Bingen, Krauchenwies,
Mengen, Ostrach, Scheer
07571 102-4253
Gammertingen, Herbertingen, Hettingen,
Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Neufra,
Pfullendorf G - L, Stetten a.k.M., Veringenstadt
07571 102-4241
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten -
alle Gemeinden
07571 102-4211
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Mitarbeitende
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zuständige Stelle
  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
  • bei einem laufendem Scheidungsverfahren: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Verfahren befasst ist
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Formulare & Online-Prozesse
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Frist/Dauer

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

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Rechtsbehelf

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu