Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren übernimmt die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Sie ist zuständig für den gesamten Landkreis, der in die beiden Landgerichtsbezirke Ravensburg und Hechingen aufgegliedert ist. Sie begleitet und betreut Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) während des gesamten Strafverfahrens bei den zuständigen Amts- und Landgerichten.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat eine Doppelfunktion zu erfüllen, indem sie straffällig gewordene junge Menschen sozialpädagogisch begleitet, sowie für die Staatsanwaltschaft und das Gericht die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung bringt und das Gericht damit in die Lage versetzt, ein Urteil zu fällen, das der Persönlichkeit des Täters oder der Täterin gerecht wird.
Ziel der Arbeit ist es, durch entsprechende Jugendhilfeangebote und erzieherisch wirkende richterliche Maßnahmen der Kriminalisierung und Stigmatisierung junger Menschen entgegenzuwirken sowie Entwicklungsverzögerungen zu verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
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