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Legionellen in der Trinkwasserverordnung

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren und die beim Menschen schwerwiegende Erkrankungen verursachen können - unter anderem eine atypische Lungenentzündung- die sogenannte Legionärskrankheit.

Aktuelle Informationen zur Energieeinsparung bei Absenkung der Wassertemperatur:

TWIN - Informationen des DVGW zur Wasserabsenkung

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung (TrinkwV 2001) führte zu einer Neuregelung unter anderem in Bezug auf Legionellen-Untersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen in der Trinkwasser-Installation.
 
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
 
• aus der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit   abgegeben wird (zum Beispiel in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen) und
 
• die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
 
• die Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, das heißt zur Bildung feinster Wassertröpfchen in der Luft.

Großanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung nach § 3, Nr. 12 sind Anlagen mit

  • Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  • einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Der Beprobungsturnus für gewerbliche Großanlagen beträgt drei Jahre, öffentliche Großanalagen sind jährlich zu untersuchen.

Dem Fachbereich Gesundheit müssen die Untersuchungsergebnisse gemeldet werden, die den technischen Maßnahmenwert von 100 Legionellen spec./100 ml Wasser überschreiten.

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