Heimaufsicht und Unterbringungsbehörde
Das Sachgebiet Heimaufsicht und Unterbringungsbehörde gliedert sich in zwei Bereiche:
Die Heimaufsicht überwacht die Versorgung der Menschen, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung täglich auf Unterstützung angewiesen sind und die daher in stationären Einrichtungen („Heimen“) oder Wohngemeinschaften leben.
Die Unterbringungsbehörde ist zuständig für eine Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz Baden-Württemberg (PsychKHG).
Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
-
Sachgebietsleitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht