Sachgebiet

Heimaufsicht und Unterbringungsbehörde

Das Sachgebiet Heimaufsicht und Unterbringungsbehörde gliedert sich in zwei Bereiche:

Die Heimaufsicht überwacht die Versorgung der Menschen, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung täglich auf Unterstützung angewiesen sind und die daher in stationären Einrichtungen („Heimen“) oder Wohngemeinschaften leben.

Die Unterbringungsbehörde ist zuständig für eine Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz Baden-Württemberg (PsychKHG).

Telefon:
Fax:
07571 102-6499
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Wo?
St. Anna-Haus
Hohenzollernstraße 8
72488 Sigmaringen
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Leitung
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Mitarbeitende
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen