Hinweis für Reiserückkehrer aus Risikogebieten:
Seit dem 08.11.2020 gilt die neue Corona-Verordnung Einreise-Qarantäne (CoronaVO EQ). Danach sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 10 Tage in ihrer Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft abzusondern. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören. Eine unverzügliche Meldung (3 Tage vor der Rückkehr bis 1 Tag nach der Rückkehr) beim Gesundheitsamt ist ebenso erforderlich. Zur Online-Anmeldung steht der unten angeführte Link zur Verfügung. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch eine negative Testung auf Covid-19 möglich. Wenn innerhalb der 10tägigen Beobachtungsdauer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (z.B. Fieber, trockener Husten oder Störungen des Geschmacks- oder Geruchssinns) auftreten, ist unverzüglich Kontakt mit der Hausarztpraxis zur Durchführung eines Tests aufzunehmen. Dies gilt für eine Dauer von 10 Tagen auch, wenn die Quarantäne aufgrund einer negativen Testung verkürzt ist.
Einreiseanmeldung