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Kreistag

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Online-Anmeldung zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln (Lebensmittelbelehrung)

Der Landkreis Sigmaringen hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

Ablauf des Online-Verfahrens:

Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg(at)tz-glehn.de senden.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:

  • Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den unten stehenden Link an.
  • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  • Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte schalten Sie das Endgerät 10 Minuten vor dem Termin an.
  • Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp Video oder Facetime angerufen.Sobald Sie angerufen werden, erfolgt zuerst die Legitimationsprüfung durch eine Live-Schaltung.
  • Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
  • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  • Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
  • Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  • Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
  • Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182-850765 zur Verfügung.
  • In beiden Fällen bekommen Sie danach eine identische Bescheinigung ausgestellt.

zur Onlineanmeldung                  
 
Dieses Angebot gilt für gewerbliche Mitarbeiter.


Information zum Datenschutz
Das Landratsamt Sigmaringen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie betreffen. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet für die Belehrung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) und Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von IfSG §§ 42 und 43 (Infektionsschutzgesetz).
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten  werden verarbeitet:
1.  Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon,
2.  optional: Email Adresse (ohne Angabe der Email Adresse erhalten Sie kein Bestätigungsmail)
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach 10 Jahren im Gesundheitsamt gelöscht. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt. Die allgemeinen Hinweise und Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter www.landkreis-sigmaringen.de/datenschutz.

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