Merkblatt zur Beendigung der QuarantäneAktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:
Hier erhalten Sie tagesaktuell die Informationen zur Entwicklung des Corona-Virus im Landkreis Sigmaringen (diese Zahlen werden täglich aktualisiert).Aktuelle Zahlen (PC-Version) Aktuelle Zahlen (Mobilversion)
Die Anzahl der Neuinfektionen ist auch im Landkreis Sigmaringen in der letzten Zeit sprunghaft gestiegen. Die kritische Marke von 50 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wurde überschritten. Wir ermitteln nach wie vor in jedem Fall sorgfältig und prüfen und informieren alle Kontaktpersonen. Um einen weiteren Anstieg der Fallzahlen zu vermindern, appellieren wir an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger im Kreis, sich an die vorgeschriebenen Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkungen und die Hygieneempfehlungen zu halten.
Impfen
Im Landkreis Sigmaringen wird seit dem 31. Dezember geimpft. Da zunächst nur wenige Impfdosen verfügbar sind, können nur einzelne Pflegeheime und wenige Personen über 80 Jahre geimpft werden. Die Impfungen nimmt das Zentrale Impfzentrum des Landes in Tübingen vor.Das Impfzentrum für den Kreis Sigmaringen in Hohentengen wird am 22. Januar in Betrieb gehen. Geplant ist, alle Impfdosen zu verimpfen, die der Kreis erhält.
Alle Informationen rund um die Impfung selbst, die Anmeldung und die Impfzentren finden Sie hier:
Informationen zum Thema Impfung
Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:
Corona-Verordnung des Landes in der ab 16. Dezember 2020 gültigen FassungCorey beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr.
(Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg)Corey
Hinweis für Reiserückkehrer aus Risikogebieten:
Seit dem 08.11.2020 gilt die neue Corona-Verordnung Einreise-Qarantäne (CoronaVO EQ). Danach sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 10 Tage in ihrer Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft abzusondern. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören. Eine unverzügliche Meldung (3 Tage vor der Rückkehr bis 1 Tag nach der Rückkehr) beim Gesundheitsamt ist ebenso erforderlich. Zur Online-Anmeldung steht folgender Link zur Verfügung: www.einreiseanmeldung.de/. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch eine negative Testung auf Covid-19 möglich. Wenn innerhalb der 10tägigen Beobachtungsdauer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (z.B. Fieber, trockener Husten oder Störungen des Geschmacks- oder Geruchssinns) auftreten, ist unverzüglich Kontakt mit der Hausarztpraxis zur Durchführung eines Tests aufzunehmen. Dies gilt für eine Dauer von 10 Tagen auch, wenn die Quarantäne aufgrund einer negativen Testung verkürzt ist.Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Information des RKI für Reisende in verschiedenen Sprachen
Risikogebiete
Übersichtskarte: Ambulante Corona Versorgungs- und Testeinrichtungen in Baden-Württemberg
Das Gesundheitsamt steht für Fragen oder Rückmeldungen nach einer Rückkehr unter verwaltungga@lrasig.de oder Tel: +497571/102-6430 zur Verfügung.
Informationen für Schulen, Kindergärten und Eltern
Das Sozialministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und dem Landesgesundheitsamt BW Handreichungen für den Umgang mit Schnupfen und Erkältungssymptomen in Kindertageseinrichtungen erarbeitet.Umgang mit Schnupfen und Erkältungssymptomen in Kindertageseinrichtungen
Informationen des Kultusministeriums
Bin ich von Covid-19 betroffen und was ist zu tun?
Für diese Fragen hat das Robert Koch Institut eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger erstellt:Orientierungshilfe Bürger
Information für Erkrankte
Sollten Sie an Covid-19 erkrankt sein, werden alle Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt. Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie schriftlich zugesandt. Informationen zur Beendigung Ihrer Quarantäne finden Sie hier:Erklärung & Merkblatt zum Quarantäneende
Verhaltensregeln bei Kontakt zu einem an COVID-19 bestätigten Erkrankten
Die Intensität des Kontakts wird in zwei Kategorien aufgeteilt:Kategorie I: Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten, werden direkt vom Gesundheitsamt informiert. In diesen Fällen handeln Sie entsprechend der Empfehlungen, die das Gesundheitsamt Ihnen gegeben hat.
Kategorie II: Für Personen, die weitläufigen Kontakt zu einem Erkrankten hatten, gilt das Risiko einer Ansteckung als gering. Es besteht zunächst die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Beobachten Sie sich in den nächsten 14 Tagen und bleiben Sie, falls Sie erkranken, zu Hause und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt.
Ausführliche Informationen für Kontaktpersonen der Kategorie II können Sie aus dem folgenden Informationsblatt entnehmen:
Infoblatt für Kontaktpersonen der Kategorie II
Weitergehende Informationen und Verhaltensregeln erfahren Sie in den folgenden Fragen und Antworten, die nun häufig gestellt werden:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Einschränkung des öffentlichen Lebens:
Die von der Landesregierung erlassene Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 legt Verhaltensregeln fest:Corona-Verordnung der Landesregierung
Zudem führt das Land Ausgangsbeschränkungen in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ein. Informationen dazu hier:
Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
In der praktischen Umsetzung löst die Verordnung aber auch Fragen auf. Jeder Einzelne ist bestrebt gute Lösungen zu finden, um unter Einhaltung der Verordnung seine Einrichtung, Betrieb oder Dienstleistung weiterzuführen. Bei der Suche nach Lösungen steht der Fachbereich Recht und Ordnung des Landratsamtes in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Sigmaringen mit Rat zur Verfügung.
Alle ordnungsrechtlichen Fragen werden über post.coronaverordnung@lrasig.de beantwortet.
Tests auf Covid-19
Testungen auf das neuartige Coronavirus werden von den Hausarztpraxen veranlasst, die den Abstrich entweder selbst durchführen oder ihre Patienten dazu an spezielle Schwerpunktpraxen oder an die Fieberambulanz verweisen. Wenn Sie Fieber und / oder eine Atemwegserkrankung haben oder aus anderen Gründen einen Test benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung.An Wochenenden erreichen Sie den ärztlichen Notfalldienst unter 116117.
Fieberambulanz
Ab Freitag 11.9.2020 hat die Fieberambulanz und Corona-Abstrichstelle im Ärztezentrum Sigmaringen, Binger Str. 28 wieder geöffnet. Die Anmeldung erfolgt über die Hausärzte und Kinderärzte im Landkreis Sigmaringen, nicht über das Gesundheitsamt.Weitere Teststellen
Auf der Coronakarte Baden-Württemberg finden Sie die Adressen aller Corona-Schwerpunktpraxen und weiterer Abstrichstellen.Testcenter
Das Testcenter in Hohentengen ist momentan außer Betrieb.Alle erforderlichen Tests werden von den niedergelassenen Ärzten in den Praxen veranlasst. Sollten mehr Tests erforderlich sein, wird das Testcenter wieder in Betrieb genommen.
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen
nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich hier:
www.ifsg-online.de
Hinweis: Die Regierungspräsidien sind zuständige Behörde für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IfSG.
Zuständig für den Landkreis Sigmaringen ist das Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx
E-Mail: Entschaedigung-ifsg@rpt.bwl.de
Tel. 0711 218 200 601
Die bisher beim Landratsamt/Gesundheitsamt Sigmaringen eingereichten Anträge wurden an das Regierungspräsidium Tübingen zur Bearbeitung weitergeleitet.
Bitte reichen Sie keine Anträge mehr beim Landratsamt/Gesundheitsamt Sigmaringen ein, sondern nutzen Sie ausschließlich das Portal www.ifsg-online.de.
Info-Hotlines & nützliche Links
Gesundheitsamt Landkreis Sigmaringen
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 UhrSamstag bis Sonntag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel: 07571 102-6466
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
täglich von 9:00 bis 18:00 UhrTel: 0711 904-39555
Bundesministeriums für Gesundheit
Montag bis Donnerstag: von 8:00 bis 18:00 Uhr; Freitag: von 8:00 bis 12:00 UhrTel: 030 346 465 100
Wirtschaftsministerium
Für existenzielle Fragen und finanzielle Hilfen hat das Wirtschaftsministerium eine Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist gebührenfrei zu erreichen und mit Experten zu vielen Wirtschaftsthemen besetzt:Montag bis Freitag: von 9:00 bis 18:00 Uhr
Tel: 0800 40 200 88
Informationen für Gewerbetreibende
Die Wirtschaftsförderungsgesselschaft des Landkreises Sigmaringen hat alle für Gewerbetreibende relevanten Informationen gebündelt zusammengestellt:Wichtige Informationen für Unternehmen im Landkreis Sigmaringen
Weiterführende Informationen
Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere wichtige und hilfreiche Informationen zum neuartigen Coronavirus:Tagesaktuelle Informationen des Sozialministerium Baden-Württemberg
Informationen des Landesgesundheitsamtes zum Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BGZA)
Informationen des Robert-Koch-Institutes
Informationen für Ärzte
Flussschema für ÄrzteMeldeformular für meldepflichtige Krankheiten