Dienstleistung

Amtsärztlicher Dienst, Begutachtung

Der amtsärztliche Dienst erstellt medizinische Gutachten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern, Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Untersuchungen:
Gerichtsärztliche Gutachten
Untersuchungen für das Sozialamt/Jugendamt
Bescheinigung für Kindergeldkasse / Finanzamt
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Blindenhilfe bzw. Landesblindenhilfe

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Wichtige Informationen zur Bescheinigung

Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens

Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommen

Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Beantragung einer Rehabilitationsbehandlung oder einer Kur nach  der Beihilfeverordnung (§ 7 Absatz 1 Nummer 4 und § 8 BVO)

Bescheinigungen können vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden. Die Bescheinigung soll feststellen, ob die Art und Schwere der Erkrankung die stationäre Behandlung und die vorgesehene Dauer medizinisch notwendig macht und weshalb eine ambulante Behandlung oder eine Kur nicht ausreichend ist. Die Bescheinigung soll vor Beginn der Maßnahme ausgestellt sein. Sie muss die Einrichtung bezeichnen, in der die Behandlung durchzuführen ist sowie die voraussichtlich erforderliche Dauer der Behandlung. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir den Vordruck LBV353 beziehungsweise 354 (https://lbv.landbw.de/vordrucke#) vom behandelnden Arzt auszufüllen zu lassen.

Einstellungsuntersuchungen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

Seit dem 01.01.2017 ist nach § 14 Absatz 3 ÖGDG im Kreisgesundheitsamt Reutlingen die Medizinische Gutachtenstelle für den Regierungsbezirk Tübingen eingerichtet.

Sie ist zuständig in Angelegenheiten einer beamtenrechtlich vorgesehenen Begutachtung:

  • zur Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
  • in Verfahren der Prüfung einer Heilbehandlung nach Dienstunfällen
  • in Beihilfeangelegenheiten

Landratsamt Reutlingen, Kaiserstraße 27, 72764 Reutlingen

Telefon: 07121 480 4360

Fax: 07121 480 1866

E-Mail: MEGUS(at)kreis-reutlingen.de

Medizinische Gutachtenstelle Reutlingen

Ärzteliste für Einstellungsuntersuchungen Beamtenanwärter*innen

Einstellungsuntersuchungen

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Mitarbeitenden
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Team
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Voraussetzungen

Schriftlicher Auftrag einer Behörde.


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Verfahrensablauf

Beim Eingang eines Untersuchungsauftrages erfolgt in der Regel eine schriftliche Einbestellung.

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Erforderliche Unterlagen

Gültige Ausweisdokumente

Zur Begutachtung sind gegebenenfalls Befunde vom Hausarzt und Fachärzten mitzubringen.
Schriftlicher Untersuchungsauftrag falls vorliegen.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Baden-Württemberg (2015)

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Zugehörigkeit zu