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Gesundheit

Inzidenz unter 50 – nächste Öffnungen ab Montag möglich


Noch vor einer Woche betrug die 7-Tage-Inzidenz 74, vor zwei Wochen 110. Zu Monatsbeginn lag sie bei 189. Die Infektionen gehen zurück, wenn zuletzt auch nicht mehr ganz so rasch.

Dies erlaubt weitere Lockerungen, die bekanntermaßen in ganz Baden-Württemberg für alle Landkreise mit einer Inzidenz unter 50 durch die Corona-Verordnung gleich geregelt sind. Liegt die Inzidenz laut RKI an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50, treten die ergänzenden Lockerungen am Tag nach der amtlichen Feststellung in Kraft. Mittwoch, der 26. Mai war der erste Tag. Bleibt die Inzidenz bis Sonntag konstant unter 50, wird das Gesundheitsamt dies am Sonntagvormittag amtlich feststellen, dann könnten ab Montag, 31. Mai die neuen Regeln in Kraft treten. Das Landratsamt wird hierüber wieder wie gewohnt über die Landkreishomepage, die Presse und über die Gemeinden informieren.

Möglich wäre dann insbesondere folgendes:

-       Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen sind Treffen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.

-       Im Einzelhandel ist Einkaufen wieder ohne Negativtest und mit einer größeren Kundenzahl möglich.

-       Archive, Büchereien, Gärten, Galerien und Museen können ohne vorherige Terminbuchung und ohne Testpflicht öffnen.

Für den Besuch der Innen- und Außengastronomie ist weiterhin ein Negativtest notwendig. Hierbei sind auch Selbsttests der Kunden direkt vor Ort möglich, sofern die Probenentnahme und Auswertung von einer geeigneten Person überwacht wird.

Im Übrigen, z.B. beim Frisörbesuch gelten die bisherigen Regelungen der Öffnungsstufe 1 weiter. Die Öffnungen der Stufe 2 sind frühestens zum 5. Juni zu erwarten.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 50, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.