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Gesundheit | Recht & Ordnung

Corona-Infektionsgeschehen in der Gemeinschaftsunterkunft


Nachdem am Freitag eine Bewohnerin der Gemeinschaftsunterkunft „Fürstenhof“ aufgrund von Symptomen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde, erfolgte am Samstag zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Testaktion unter der Bewohnerschaft und dem Personal. Insgesamt wurden 52 Personen mit einem Schnelltest getestet, bei 7 Bewohnern fiel der Test positiv aus, bei 45 Personen fiel dieser negativ aus.
 
Um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten und weitere Ansteckungen zu verhindern, sind die positiv getesteten Personen in das benachbarte „Schmorl-Gebäude“ umgezogen und haben sich dort in Quarantäne begeben. Die negativ getesteten Bewohner bleiben in der Gemeinschaftsunterkunft und befinden sich von nun an als Kontaktpersonen ebenfalls in Quarantäne.
 
„Das „Schmorl-Gebäude“ wurde speziell für solch einen Fall als Ausweichquartier vorgehalten und ist Bestandteil unseres Notfallplanes“, erläutert Anja Schäfer, Leiterin des Fachbereichs Recht und Ordnung. Nach diesem Notfallplan wird nun auch die Versorgung der Bewohnerschaft mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Gebrauchs sichergestellt. Für einen besseren Überblick der unterschiedlichen Bereiche und zur Einhaltung der Quarantäne wurde auf dem Gelände zusammen mit der Sigmaringer Feuerwehr ein Bauzaun errichtet und es wird Sicherheitspersonal eingesetzt.  
 
„Dem DRK, der Feuerwehr sowie meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Fachbereichen Gesundheitsamt und Recht und Ordnung bin ich sehr dankbar für deren rasches, besonnenes und umsichtiges Handeln“, so Landrätin Stefanie Bürkle.
 
Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frau Dr. Hart beschreibt die nächsten Schritte: „Im weiteren Verlauf werden nun die positiv getesteten Bewohner mit einem PCR-Test zur Verifizierung der Schnelltest-Ergebnisse erneut getestet. Auch werden im Laufe der Woche alle weiteren Bewohner erneut getestet, um mögliche Neuinfektionen erkennen und das Infektionsgeschehen weiter abgrenzen zu können.“