In der Fachstelle des Projektes "artemis" können sich alle interessierten Alleinerziehenden rund um das Thema Teilzeit-Ausbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bzw. Ausbildung von einer Sozialpädagogin beraten lassen.
Termine nach telefonischer Vereinbarung oder zur offenen Sprechzeit,
dienstags von 9-12 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite von "artemis"
Studieren mit Kind ist nicht gerade ein einfaches Vorhaben. Andererseits bietet es auch gewisse Vorteile - nicht zuletzt, weil die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, wenn man den Abschluss in der Tasche hat und beruflich durchstarten will. Trotzdem ist eine Menge Organisationstalent gefragt, um alle Hindernisse zu überwinden.
Tipp!
Die meisten Hochschulen haben spezielle Beratungsstellen für Studierende mit Kindern. Darüber hinaus bieten viele Universitäten und Fachhochschulen eigene Kinderbetreuungseinrichtungen an; hier sind Konzept und Öffnungszeiten speziell auf die Bedürfnisse studierender Eltern abgestimmt. Nähere Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk Ihrer Hochschule.
Teilzeitarbeit ist für viele Alleinerziehende eine Möglichkeit, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Teilzeitarbeit ist alles, was unter der tariflich geregelten oder betrieblichen Wochenarbeitszeit liegt: Halb- oder Dreiviertelstellen zählen ebenso dazu wie geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs) und Beschäftigungen in der Gleitzone (Niedriglohnjobs).
Ausführliche Informationen zum Teilzeitrecht erhalten Sie hier:
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden, können Sie grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen.
Die Elternzeit ermöglicht Ihnen eine vollständige Unterbrechung Ihrer Erwerbstätigkeit oder eine Verminderung Ihres Arbeitsumfanges auf maximal 30 Stunden wöchentlich, mit der Gewähr, dass Sie nach Beendigung der Elternzeit zu Ihrer ursprünglichen oder einer gleichwertigen Tätigkeit zurückkehren können. Eine Schlechterstellung durch ein geringeres Entgelt ist dabei ausgeschlossen.
Ausführliche Informationen zur Elternzeit erhalten Sie hier: