Intime Fragen bedürfen kompetenter Ansprechpersonen. Auch hierzu können Sie sich anwaltlich beraten lassen oder sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Jugendamt wenden.
Ansprechpartner ist:
- der Fachbereich Jugend - Beistandschaften
Am besten ist es natürlich, wenn sich beide Parteien auf einen bestimmten monatlichen Betrag einigen können. Dabei kann Ihnen die Düsseldorfer Tabelle, einen ersten Überblick bezüglich der Unterhaltshöhe geben.
Treten Fragen oder Probleme auf, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen und sich anwaltlich beraten lassen oder Sie können sich an unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Jugendamt wenden.
Ansprechpartner ist:
- der Fachbereich Jugend - Beistandschaften
Die Entscheidung über das Sorgerecht obliegt im Streitfall dem zuständigen Familiengericht. Wir empfehlen Ihnen im Sinne des Kindes, einen Beratungstermin im Jugendamt wahrzunehmen, bevor Sie den Weg zum Gericht einschlagen. Dabei können die Gründe und die Notwendigkeit einer solchen Entscheidung unter Beachtung des Kindeswohles nochmals erörtert werden. Wird dennoch ein gerichtlicher Weg gewählt, muss das Jugendamt eine Stellungnahme für das Gericht anfertigen. Achtung: Auch wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihre
Kind oder Ihre Kinder haben, steht Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin dennoch ein Umgangsrecht, also das Recht auf Kontakt mit ihrem oder seinem Nachwuchs, zu!
Ansprechpartner sind:
- der Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- die Erziehungsberatungsstelle
Bei einer Trennung/Scheidung tragen stets die Eltern die Verantwortung dafür, die Veränderung für das Kind oder die Kinder möglichst erträglich zu gestalten. Trennen Sie elterliche und partnerschaftliche Angelegenheiten deutlich und sprechen Sie mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern nicht abwertend über Ihren ehemaligen Partner oder ehemaligen Partnerin. Ermöglichen und unterstützen Sie den Kontakt zwischen dem Kind oder den Kindern und dem nun getrennt lebenden Elternteil. Die Erziehungsberatungsstelle in Sigmaringen bietet eine spezielle Gruppe für Scheidungskinder an und kann Ihnen helfen, Ihrem Kind oder Ihren Kindern in diesem schwierigen Prozess zu unterstützen. Scheuen Sie sich auch nicht, in ganz schlimmen Fällen Ihrem Kind oder Ihren Kindern eine therapeutische Betreuung zu ermöglichen.
Informationen hierzu erhalten sie außerdem bei:
- den Angeboten der Elternbildung
- der Erziehungsberatungsstelle
Unstimmigkeiten bei der Ausübung des Umgangs nach einer Trennung/Scheidung sind etwas ganz Alltägliches. Sollte es Ihnen nicht gelingen, als Eltern eine gemeinsame Lösung zu finden, scheuen Sie sich nicht, die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Oftmals kann durch die Unterstützung einer neutralen und professionellen Person der nervenaufreibende Gang zum Gericht verhindert und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Das Jugendamt erfährt automatisch von einer Scheidung, wenn davon minderjährige Kinder betroffen sind und verschickt formlose Einladungen zum Beratungsangebot. Doch auch unverheiratete Eltern, die sich trennen, dürfen dieses Angebot gern wahrnehmen.
Ansprechpartner sind:
- der Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- die Erziehungsberatungsstelle