Wenn Ihr Kind krank wird, haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung in Höhe von maximal fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, wenn keine andere Betreuung zur Verfügung steht. Dieser Anspruch kann allerdings durch Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder auch im Arbeitsvertrag selbst ausgeschlossen sein.
Unabhängig davon haben Sie jedoch als Arbeitnehmer/in mit Anspruch auf Krankengeld gegenüber dem Arbeitgeber immer einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre ist, können Sie für 20 Tage pro Kalenderjahr bei Ihrer Krankenkasse Entgeltfortzahlung in Form von Krankengeld in Anspruch nehmen, sofern Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist. Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.