Die Mediennutzung hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Vor allem Kinder und Jugendliche wachsen mit den neuen Gegebenheiten auf und nützen sie oft sehr intensiv. Erwachsene haben in aller Regel mehr Distanz und sehen vieles kritischer. Oftmals verstehen Erwachsenen nicht, was Kinder und Jugendliche am Computer, Handy oder Smartphone tun, sie können nicht einschätzen, ob das gefährlich oder gar illegal ist. Erziehende sollten sich selbst informieren und versuchen, sich eine eigenes Bild über die Tätigkeiten der jüngeren Generation zu machen. Dazu ist es wichtig, mit den eigenen Kindern in Kontakt zu bleiben. sich zeigen zu lassen, was sie tun und wo sie sich im Internet aufhalten.
Die Grenze zur Sucht wird dann erreicht, wenn die Bedeutung der technischen Geräte dramatisch zunimmt, Kontakte zur "realen Welt" abgebrochen werden und die ganze (Frei-) Zeit nur noch am Computer verbracht wird. Dann ist professionelle Hilfe sehr wichtig.
Informationen zur Schaffung von Medienkompetenz gibt das Kreismedienzentrum und die Kinder- und Jugendagentur "ju-max".
Weitere Informationen bekommen Sie bei:
- der Suchtberatungsstelle
- der Suchtbeauftragten Person des Landkreises
Sie haben das Gefühl, in Ihrem Leben funktioniert gar nichts mehr? Sie haben Ihren Job verloren und das Geld reicht nicht, die Schulden häufen sich? Es wird Ihnen damit gedroht, dass der Strom abgestellt oder die Wohnung gekündigt wird? In Ihrer Partnerschaft streiten sie nur noch? Die Kinder hören nicht auf Sie und haben große Schwierigkeiten in der Schule und/oder im Freundeskreis? Bekannte, Freunde und Familie können und/oder wollen nicht helfen? etc. Dann merken Sie sicher, dass alles aus dem Ruder läuft und Sie haben das Gefühl, dagegen nichts tun zu können.
Holen Sie sich Hilfe, um einen Weg aus dieser scheinbar verfahrenen Situation zu finden. Vielschichtige Problemlagen müssen Schritt für Schritt bearbeitet und gelöst werden und es wird einige Zeit dauern, bis Sie merken, dass sich Ihre Situation spürbar verändert. Haben Sie den Mut, Unterstützung anzunehmen und so Ihre Lage schrittweise zu verbessern!
Hilfe finden Sie bei:
- den Beratungsstellen der Caritas und Diakonie
- der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
- der Erziehungsberatungsstelle
- dem Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- der Schuldnerberatung
- dem Jobcenter
Wenn in der Familie ein naher Angehöriger wie Mutter, Vater oder Geschwister stirbt, muss damit gerechnet werden, dass vor allem Kinder von großen Verlassensängsten geplagt werden.
Kinder unter acht Jahren äußern ihre Gefühle oft indirekt. Manchmal erscheinen sie nach einem Todesfall überaus brav und angepasst, ein anderes Mal zerstörerisch und quengelig, sie können krank werden, sich besonders verschlossen und zurückhaltend geben oder sich in noch anderer Weise ungewöhnlich auffallend verhalten. Trauernde Kinder und Jugendliche sind ganz und gar auf die Nähe, auf das Verständnis und auf die Fürsorge von Erwachsenen angewiesen. Dies entscheidet darüber, wie sie über den erlittenen Verlust hinwegkommen.
Verlieren Kinder einen Elternteil und der verbleibende Elternteil ist selbst stark betroffen, braucht das Kind andere Menschen, die es kennt und zu denen es Vertrauen fassen kann. In dieser Zeit braucht es Sicherheit, Geborgenheit und die Gewissheit, auch weiter geliebt und umsorgt zu werden.
Wenn Sie in einer solchen Situation das Gefühl haben, überfordert zu sein, scheuen Sie sich nicht, sich professionellen Rat und Hilfe zu holen.
Hilfe finden Sie bei:
- den Beratungsstellen der Caritas und Diakonie
- der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
- der Erziehungsberatungsstelle
- der kirchlichen Seelsorge
Kurzfristige Kinderbetreuung/Haushaltshilfe finden Sie bei:
- der Koordinierungsstelle für Tageseltern
- den Sozialstationen
- den Krankenkassen
Hilfe in finanziellen Angelegenheiten finden Sie bei:
- dem Fachbereich Soziales
- dem Jobcenter
- der Rentenversicherung
Jeder Mensch kann psychisch krank werden. Diese Erkrankungen können sich in Verhaltens- und Wesensveränderungen oder durch große Stimmungsschwankungen bemerkbar machen. Dies kann für die gesamte Familie eine große Belastung darstellen.
Sollten diese veränderten Verhaltensweisen länger andauern und sich zuspitzen, dann ist es dringend erforderlich, dass die betroffene Person einen Facharzt oder eine Fachärztin aufsucht.
Zeigen Sie Bereitschaft, mit der betroffenen Person zu reden, sagen Sie ihr, dass sie sich verändert hat und dass Sie sich Sorgen um sie machen. Bieten Sie an, den nötigen Arztbesuch zu begleiten.
Oft ist die betroffene Person nicht bereit, sich Hilfe zu suchen, weil sie glaubt, kein Problem zu haben. Wenn Sie sich durch ihr Verhalten belastet fühlen, suchen Sie sich Hilfe und Beratung im Umgang mit dieser Person.
Hilfe finden Sie bei:
- einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychotherapie
- einem Therapeuten oder einer Therapeutin
- die Erziehungsberatungsstelle
- der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
- der Psychiatrischen Institutsambulanz des Kreiskrankenhauses Sigmaringen (PIA)
- Gemeindepsychiatrische Dienste der Caritas
Wenn Sie sich diese Frage stellen, dann scheinen Sie bereits Hinweise zu haben, die Sie misstrauisch machen. Alkoholkonsum ist dann auffällig, wenn einige der folgenden Merkmale bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auftreten:
- Er oder sie hat einen starken Wunsch oder gar Zwang, Alkohol zu trinken. Dies muss ihm oder ihr nicht bewusst sein, es kann sich um alltägliche Gelegenheiten handeln, die sich immer wiederholen, wobei es zunehmend normal wird, Alkohol zu trinken. Wenn Sie ihn oder sie darauf ansprechen, wehrt er oder sie ab oder wird aggressiv.
- Er oder sie kann seinen Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren.
Dabei gibt es verschiedene Formen des Kontrollverlustes:
- Er oder sie trinkt in Situationen, in denen er oder sie früher nicht getrunken hatte, obwohl er oder sie sich vorgenommen hat, dies nicht mehr zu tun.
- Er oder sie trinkt deutlich mehr, als er oder sie sich vorgenommen hat oder als Sie mit ihm oder ihr besprochen hatten.
- Er oder sie hat einen so genannten Filmriss, das heißt, er oder sie erinnert sich nicht.
- Er oder sie hat Entzugserscheinungen und versucht, diese durch erneutes Trinken zu mildern.
Solche Entzugserscheinungen können sein:
- Kopfweh und Magendruck am Tag danach
- Starke Stimmungsschwankungen, die sich mit Trinken beeinflussen lassen - Unruhe oder gehetzt sein
- Morgendliches Zittern oder Erbrechen
- Sie beobachten bei ich oder /ihr eine Toleranzentwicklung. Das bedeutet, dass er oder sie immer mehr vertragen kann.
- Wenn er oder sie Alkohol getrunken hat, wird er oder sie auf eine Art aggressiv, traurig, müde oder lustig, was Sie sonst an ihm oder ihr bisher nicht kannten.
- Er oder sie vernachlässigt immer mehr andere Hobbys, Vergnügungen, Tätigkeiten oder Interessen zugunsten des Alkoholkonsums, oder er oder sie führt Situationen, in denen er oder sie trinken kann, absichtlich herbei. Es kann auch sein, dass er oder sie sich Hobbys zulegt, von denen Sie den Eindruck haben, dass diese ausgeübt werden, um dabei trinken zu können.
- Er oder sie trinkt Alkohol trotz klarer Hinweise auf die schädlichen Folgen, z. B. dass er oder sie schon einmal auf seinen Alkoholkonsum angesprochen wurde oder bereits negativ aufgefallen ist.
Diese Hinweise müssen nicht regelmäßig auftreten, auch muss er oder sie nicht regelmäßig Alkohol trinken oder betrunken sein. Wenn er oder sie ab und zu einige der oben genannten Merkmale zeigt, sollten Sie mit ihm oder ihr sprechen.
Wenn sich keine Veränderung einstellt, raten wir Ihnen, sich an folgende Stellen zu wenden
- an einen Arzt oder an eine Ärztin
- an die Suchtberatungsstelle
Wenn ein Partner oder eine Partnerin oder ein anderes erwachsenes Familienmitglied offen oder auch verdeckt damit droht, sich das Leben zu nehmen oder davon spricht nicht mehr ‚da – sein‘ zu wollen, fühlen sich die meisten Menschen im Umfeld in die Enge getrieben und wissen nicht, was sie tun sollen und wie sie helfen können.
Bieten Sie in einem Gespräch Hilfe an und machen Sie deutlich, dass Sie sich um die betreffende Person Sorgen machen.
Wenn die Situation andauert, sollten Sie sich auf jeden Fall bei einer außenstehenden Person Hilfe suchen. Wichtig ist in jedem Fall, die Äußerungen ernst zu nehmen und anzusprechen.
Hilfe finden Sie bei
- einem Arzt oder einer Ärztin
- einem Therapeuten oder einer Therapeutin
- der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
In akuten Situationen
- die Rettungsleitstelle 112 oder
- die Polizei 110
Kinder und Jugendliche sprechen manchmal darüber, dass es vielleicht besser wäre, wenn sie gar nicht mehr da wären oder drohen konkret damit, sich das Leben nehmen zu wollen. Häufig kann man im Vorfeld solcher Drohungen nicht erkennen, dass es Ihrem Kind schlecht geht, weil es sich zurückgezogen hat und nur noch wenig über sich und seine Gedanken und Probleme geredet hat.
Dies geschieht meistens dann, wenn sich der junge Mensch vor einem Berg von Problemen sieht, den er glaubt, selbst nicht mehr bewältigen zu können (z. B. sich unverstanden fühlen, das Gefühl, zu viel Verantwortung zu tragen, anstehende Zeugnisse, hoher Leistungsdruck, Mobbing etc.).
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind ernst nehmen und versuchen, mit ihm über das was passiert zu sprechen. Zeigen Sie, dass Sie die Worte sehr wohl gehört haben und dass Sie sich Sorgen machen, wenn so etwas gesagt wird. Bieten Sie Ihrem Kind Hilfe an und beobachten Sie es.
Wenn Ihr Kind sich weiterhin zurückzieht, sollten Sie dringend Hilfe von außen einschalten.
Hilfe finden Sie bei
- Ärzte oder Ärztinnen, Psychologen oder Psychologinnen, Therapeuten oder Therapeutinnen
- der Erziehungsberatungsstelle
- der Schulsozialarbeit
In akuten Situationen
- die Rettungsleitstelle 112 oder
- die Polizei 110
Anhaltendes selbstverletzendes Verhalten bei Kindern, wie z. B. Schlagen des eigenen Kopfes oder Schlagen mit dem Kopf gegen Wand oder Boden, kann eine Reaktion auf eine besondere Belastung sein. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe zu Rate ziehen.
Auch in der Pubertät kommt es vor, dass sich Jugendliche selbst verletzen. Dies kann Ausdruck einer ‚Reifekrise‘ sein und während des Ablösungsprozesses von den Eltern auftreten.
Insbesondere bei pubertierenden Mädchen kann es vorkommen, dass sie sich ihre Unterarme ritzen oder schneiden und sich damit bleibende Narben zufügen. Manchmal kann dies in einer Clique zu Nachahmungseffekten führen. Diese Mädchen wollen ‚anders sein‘, schlüpfen z. B. in die Rolle chronisch Depressiver, wollen sich damit aber nicht nur abgrenzen, sondern gleichzeitig auch besondere Hilfe und Zuwendung erfahren oder als Heranwachsende ernst genommen werden.
Versuchen Sie mit Ihrem Kind in Kontakt zu bleiben und es ernst zu nehmen. Bieten Sie ihm Gespräche und Zeit an.
Wenn Ihr Kind sich weiterhin selbst verletzt, sich z. B. tiefe Wunden zufügt und sich zunehmend zurückzieht oder Sie unsicher sind, sollten Sie dringend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Hilfe finden Sie bei
- der Erziehungsberatungsstelle
- einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
Dass Jugendliche im Verlauf der Pubertät sexuell interessierter und auch sexuell aktiv werden, gehört zu ihrer normalen Entwicklung.
Dazu gehört zum Beispiel der Einfluss der Jugendmode oder das Verhalten in bestimmten Altersgruppen und der ‚Clique‘, zu der sich Ihr Kind zugehörig fühlt oder fühlen möchte.
Verhaltensauffälligkeiten in diesem Bereich stellen sich bei Mädchen und Jungen unterschiedlich dar:
Wenn sich Ihre Tochter alters- oder situationsunangemessen sehr freizügig kleidet oder häufig wechselnde, vielleicht ältere Freunde hat, sich gleichzeitig nichts mehr von Ihnen sagen lässt oder sich an keine Absprachen bezüglich der Ausgehzeiten hält, nachts wegbleibt, Sie nicht wissen, wo sie sich aufhält oder Sie bemerken, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, dann sollten Sie sich unbedingt professionellen Rat holen.
Ebenso, wenn Sie erfahren, dass sich Ihr Sohn anderen gegenüber sexuell aggressiv und grenzverletzend verhält. Dies kann durch körperliche, aber auch durch psychische Gewalt geschehen.
Hilfe finden Sie
- bei der Erziehungsberatungsstelle
- beim Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
Möglicherweise möchten Sie sehr schnell handeln, um Klarheit zu erlangen und Ihrem Kind zu helfen. Doch bitte handeln Sie nicht überstürzt. Unüberlegtes Handeln kann die Situation für Ihr Kind wesentlich verschlechtern. Schützen Sie Ihr Kind vor möglichen weiteren Übergriffen, aber bedrängen Sie es nicht, Ihnen konkrete Abläufe zu erzählen. Täter oder Täterinnen üben oft sehr massiven Druck auf ihre Opfer aus, um sicherzugehen, dass diese nicht von ihrem ‚Geheimnis‘ berichten. Wenn sich der Verdacht von sexueller Gewalt erhärtet sollten Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Anzeige beraten lassen.
Wenden Sie sich umgehend an
- die Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche bei sexueller Gewalt
- den Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
oder informieren Sie sich generell zu diesem Thema bei den Veranstaltungen im Rahmen der Elternbildung.
Geht es bei körperlicher Gewalt darum, einer anderen Person gezielt zu schaden und sie zu verletzen, ist das auf keinen Fall in Ordnung. Davon zu unterscheiden sind ‚normale‘ Rangeleien unter Geschwistern oder auf dem Schulhof, bei denen es vor allem um das Kräftemessen mit Gleichaltrigen geht.
Körperliche Gewalt der Kinder gegenüber den Eltern ist stets ein Ausdruck einer Grenzüberschreitung. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist aus dem Gleichgewicht geraten, was durch solches Verhalten zum Ausdruck kommen kann.
Um die genauen Hintergründe gewalttätigen Verhaltens zu erfahren und Abhilfe zu schaffen, bedarf es unbedingt professioneller Unterstützung.
Hilfe finden Sie
- bei der Erziehungsberatungsstelle
- beim Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
Wenn Sie selbst Zeuge einer gewalttätigen Auseinandersetzung werden, dann bleiben Sie nicht teilnahmslos, sondern haben Sie den Mut, die ‚Streithähne‘ zu trennen. In gefährlichen Situationen (z. B. beim Einsatz von Waffen) verständigen Sie bitte umgehend die Polizei.
Wenn Sie ihr Kind vermissen und nicht wissen, wo es sich aufhält, Sie den Verdacht haben, dass es weggelaufen sein könnte oder sich in Gefahr befindet, erstatten Sie eine Vermisstenmeldung bei der Polizei!
Bei Jugendlichen kann ein vorhergehender Konflikt in der Familie die Ursache für das Weglaufen sein.
Ansprechpartner
- dem Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- der Erziehungsberatungsstelle