Die Familie steht unter besonderem Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Die meisten Eltern nehmen ihre Erziehungsverantwortung sehr ernst und kümmern sich mit Liebe und Fürsorge um ihre Kinder. Soziale Problemlagen, psychische Erkrankungen oder familiäre Konflikte können jedoch manchmal dazu führen, dass Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder angemessen zu versorgen und zu erziehen.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe und Unterstützung anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe und Unterstützung anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Es ist auch Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, darauf zu achten, dass Kindern kein Leid geschieht. Wenn Sie sich als Privatperson ernstlich Sorgen machen, dass ein Kind zu Schaden kommt, misshandelt oder vernachlässigt wird, können Sie sich direkt an das Jugendamt an den zuständigen Allgemeinen Sozialdienst wenden, um eine Meldung zu machen. Dabei brauchen Sie nicht zwingend Ihren Namen zu nennen, unterstreichen jedoch dadurch die Ernsthaftigkeit Ihrer Mitteilung. Auf Ihren Wunsch können Sie gegenüber der betroffenen Familie anonym bleiben.
Weitere Informationen:
Sie können zunächst eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen, dabei bleibt der Name der betroffenen Familie anonym und auch Sie brauchen nicht zwingend Ihren Namen zu nennen.