Ausfuhrkennzeichen beantragen
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig.
Das Fahrzeug muss zur Überprüfung der Fahrzeugidentnummer (FIN) bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden!
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrkennzeichen (eVB-Code)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung
- wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- vorher als Mietfahrzeug, Taxi o.ä. zugelassen war
- bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich die Kennzeichenschilder