Dienstleistung

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
 
Um Ihren Antrag für Begleitetes Fahren mit 17 bearbeiten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie
  • müssen mindestens 16 ½ Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.


Die Begleitperson
  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für alle Begleitpersonen gelten die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
 

Folgende Unterlagen benötigen wir vom Antragsteller:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Den Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 können Sie entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder direkt beim Landratsamt abgeben. Oftmals übernehmen die Fahrschulen die Abgabe der Anträge.
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Mitarbeitenden
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung
Die Gebühr für die Ersterteilung beträgt 38,30 Euro. Sollten Sie schon im Besitz eines Führerscheines sein beträgt die Erweiterungsgebühr 37,50 Euro.
Für die Überprüfung jeder Begleitperson wird eine Gebühr in Höhe von 11,00 Euro erhoben.
Die Ausstellung einer Prüfbescheinigung kostet 7,70 Euro.
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle am Wohnort.

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Sonstiges

keine

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Vertiefende Informationen

Nach bestandener Fahrprüfung dürfen Sie bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B führen, wenn Sie durch eine der zuvor benannten und zugelassenen Personen beim Fahren des Fahrzeuges begleitet werden. Für das begleitete Fahren mit 17 erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitpersonen eingetragen werden. Die Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland. Führen Sie ein Fahrzeug vor dem 18. Geburtstag ohne die erforderliche Begleitperson, wird Ihnen die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ab dem 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitpersonen gefahren werden. Zum 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung durch den Kartenführerschein ersetzt. Der Tausch findet im Regelfall bei der Führerscheinstelle statt.

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Zugehörigkeit zu