Dienstleistung

Führerschein - Erweiterung beantragen

Erwerben Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
 
Für eine Erweiterung auf die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Sehtest (darf nicht älter sein als zwei Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten) - nur notwendig, falls noch nicht vorgelegt

Für eine Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C und CE benötigen wir folgende weitere Unterlagen:
  • ärztliches Gutachten (Hausarzt)
  • augenärztliches Gutachten (Augenarzt)
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)

Für die Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE benötigen wir zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch folgende weitere:
  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten und psychologischer Leistungstest (Zusatzgutachten)
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Mitarbeitenden
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erweiterung erhalten Sie bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Außerdem steht er Ihnen als Download zur Verfügung.

Bitte reichen Sie den Antrag über Ihre Gemeindeverwaltung ein, da diese die angegebenen persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Führerscheinstelle weiter.

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Kosten/Leistung
Die Gebühr einer Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit kostet 38,30 Euro.

Die Gebühr einer Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit beträgt 37,50 Euro.
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Vertiefende Informationen

Übersichten über die Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen):

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Zugehörigkeit zu