Um alle Menschen versorgen zu können, werden Millionen von Impfdosen benötigt. Deshalb steht bereits jetzt fest, dass nicht alle Menschen sofort geimpft werden können. Die Festlegung der zu priorisierenden Gruppen hat der Bund in der Corona-Impfverordnung getroffen.
Nach der Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser – Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind – gehören zu der ersten Gruppe.
Diese Reihenfolge wird auch bei den notwendigen zweiten Impfungen beibehalten.
Nach aktuellen medizinischen Empfehlungen werden Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung durchlaufen haben, zunächst von der Impfung zurückgestellt.
Die Priorisierung im Einzelnen findet man in der Corona-Impfverordnung:
www.bundesgesundheitsministerium.de