für kranke & pflegebedürftige Personen

Blindenhilfe beantragen

Bei schwersten Einschränkungen der Sehstärke oder des Gesichtsfeldes können Leistungen der Blindenhilfe gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Hierzu bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, gerne auch im persönlichen Kontakt.

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Mitarbeitende
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zuständige Stelle

das Sozialamt

Sozialamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu