Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Das Ziel und die Aufgabe dieser Leistungen ist es eine drohende Behinderung im Sinne einer präventiven Leistung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und deren Folgen zu mildern oder zu beseitigen. Eine eingeschränkte Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderung soll hierdurch verbessert werden, z.B. beim Wohnen, bei der Arbeit oder in der Schule.
Damit geprüft werden kann, ob derartige Leistungen für Sie erbraucht werden können und welche Leistungen geeignet sind, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung an, gerne auch im persönlichen Kontakt.
Die Beratung erfolgt für Sie durch qualifizierte Fachkräfte und ist selbstverständlich kostenfrei.
Flyer Sozialdienst
Konzeption zum Interdisziplinären Fallmanagement
Damit geprüft werden kann, ob derartige Leistungen für Sie erbraucht werden können und welche Leistungen geeignet sind, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung an, gerne auch im persönlichen Kontakt.
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Weitere Informationen zum Team unseres Sozialdienstes:
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe/IT-Systembetreuung
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sozialdienst Eingliederungshilfe
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Sozialdienst - Fachkoordination
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Sachgebietsleitung Teilhabe & Rehabilitation
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
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Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
Ihr Sozialamt.
Das ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung (Rathaus)
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wenn das der Fall ist, wird Ihnen das Landratsamt die zuständige Behörde nennen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen, Pflegegutachten, Reha-Berichte oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.
Hinweis zur Bedarfsermittlung erhalten Sie unter Bedarfsermittlung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de))