Vertragsnaturschutz
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Vertragsnaturschutz (LPR-A)
Es handelt sich hierbei um Verträge nach Teil A der Landschaftspflegerichtline (Vertragsnaturschutz). Der Vertragsnaturschutz wird weitestgehend mit EU-Mitteln kofinanziert. Es handelt sich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit von i.d.R. 5 Jahren. Über den Gemeinsamen Antrag erfolgt die Auszahlung der Ausgleichsleistungen von bestehenden Verträgen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR).
weitere Informationen zum Teil A der Landschaftspflegerichtlinie erhalten Sie beim Fachbereich Landwirtschaft
Für Landschaftspflegemaßnahmen der Teile B bis E wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, untere Naturschutzbehörde.