Liegenschaftskataster - Auszug oder Einsichtnahme beantragen
Das Liegenschaftskataster weist alle Flurstücke mit ihren Grenzen, Gebäuden, Flächen und Nutzungen nach. Es wird mit allen Raum- und Sachdaten im Automatisierten Liegenschafts-Kataster-Informations-System (ALKIS®) geführt.
Gegen Gebühr können Sie Auszüge aus ALKIS® in graphischer Form (Plan) und/oder in schriftlicher Form (Flurstücksbeschreibung) erhalten. Die Abgabe digitaler Daten ist ebenfalls möglich.
Vorsicht vor überhöhten Kosten: Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Für die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse (Verwendungszweck z.B. für Bauantrag, Finanzierung, Eigentum usw.) an den darzustellenden Flurstücken und Gebäuden anzugeben.
Lageplan zum Baugesuch / Bauantrag
Für jedes Baugesuch benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Dies gilt auch für das Kenntnisgabeverfahren. Die geplante Baumaßnahme ist hierin darzustellen. Für das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungsbüro.
Wir beraten Sie gerne!
Telefon: +49 7571 102-3213
Telefax: +49 7571 102-3299
E-Mail: post.vermessung@lrasig.de
Jede Person ist berechtigt,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
- Personen mit berechtigtem Interesse
Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
- Ihren Antrag online stellen.
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
- Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
- Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin
- Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
keine
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts