Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sollten Sie erst nach einem ärztlichen Beratungsgespräch bzw. in Absprache mit Ihrem Hausarzt erstellen.
Solange ein Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über ärztliche Maßnahmen und medizinische Eingriffe. In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihre Wünsche bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung nieder. Die Verfügung sollte beinhalten, ab welchem Zeitpunkt Ihrer Erkrankung Sie welche medizinischen Maßnahmen ablehnen, auch wenn sich Ihr Leben dadurch eventuell verkürzt. Sie sollten dies schriftlich abfassen und regelmäßig aktualisieren und ggf. feststellen, ob die Verfügung noch Ihren aktuellen Willen wiedergibt.
Es gibt eine Vielzahl von Mustern für eine Patientenverfügung. Die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen sind jedoch vielfältig und dies gilt auch für die individuellen Entscheidungen des Einzelnen, die sich daraus ergeben. Diese Entscheidungen finden dann wiederum ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung. Aus diesem Grund kann es kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.
Wir verweisen daher auf die unten aufgeführte Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit dieser Broschüre erhalten Sie eine umfassende Hilfestellung zur Erstellung einer Patientenverfügung. Sie wurde von der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ erarbeitet, an der Ärzte, Juristen und Vertreter aus der Hospizbewegung und Kirchen beteiligt waren.
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Sachbearbeitung Betreuungsbehörde
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Sachbearbeitung Betreuungsbehörde
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Sachbearbeitung Betreuungsbehörde
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Sachgebietsleitung Betreuung/Beratung/Versorgung
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Sachbearbeitung Betreuungsbehörde
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