für Behörden

Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist alle Flurstücke mit ihren Grenzen, Gebäuden, Flächen und Nutzungen nach. Es wird mit allen Raum- und Sachdaten im Automatisierten Liegenschafts-Kataster-Informations-System (ALKIS®) geführt.

Auszug aus dem Liegenschaftskataster über das Flurstück 388/3 der Gemarkung SigmaringenGegen Gebühr können Sie Auszüge aus ALKIS® in graphischer Form (Plan) und/oder in schriftlicher Form (Flurstücksbeschreibung) erhalten. Die Abgabe digitaler Daten ist ebenfalls möglich.

Vorsicht vor überhöhten Kosten: Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Flurstückseigentümernachweis 388_3 Flurstückseigentümernachweis 388_6 Die Auszüge können Sie bei uns formlos bestellen.

Für die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse (Verwendungszweck z.B. für Bauantrag, Finanzierung, Eigentum usw.) an den darzustellenden Flurstücken und Gebäuden anzugeben.

Lageplan zum Baugesuch / Bauantrag

Für jedes Baugesuch benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Dies gilt auch für das Kenntnisgabeverfahren. Die geplante Baumaßnahme ist hierin darzustellen. Für das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungsbüro.

Wir beraten Sie gerne!
Telefon: +49 7571 102-3213
Telefax: +49 7571 102-3299
E-Mail: post.vermessung(at)lrasig.de

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zuständige Stelle

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) stellt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster landesweit für alle Liegenschaften (Gebäude, Grundstück, Flurstück) in Baden-Württemberg bereit. Eine Online-Beantragung ist auf der Online-Plattform möglich.

Die unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und 13 Städte, denen die Vermessungsaufgabe nach dem Vermessungsgesetz übertragen wurde, sind für Auszüge aus dem Liegenschaftskatasters innerhalb ihres Kreis- beziehungsweise Gemeindegebietes zuständig.

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
    das Landratsamt

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 13 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen, Weinheim) befindet:
    die Stadtverwaltung
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Jede Person ist berechtigt,

  • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.

Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:

  • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
  • Personen mit berechtigtem Interesse
    Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
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Verfahrensablauf

Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag

  • bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
  • schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail)

Im Antrag müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
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Erforderliche Unterlagen
  • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
    • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

  • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts

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Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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