Schülerbeförderungskosten
Schülerbeförderung und Kostenerstattung
Schulkinder, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind meist darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Durch die Einführung des 365 € JugendticketBW erweitert sich das Angebotsportfolio der bisherigen Schülermonatskarte um eine attraktive Möglichkeit der Schülerbeförderung.
JugendticketBW (365 € Ticket)
Für das Gros der Schüler und Jugendlichen stellt das neue JugendticketBW sicherlich das attraktivste Angebot zwecks Schülerbeförderung dar. Mit 365 € p.a. oder ca. 30,40 € im Monat unterbietet es die bisherige Schülermonatskarte deutlich. Es wird daher seitens des Landratsamtes empfohlen das JugendticketBW zu nutzen.
Dennoch kann in seltenen Einzelfällen die bisherige Schülermonatskarte Sinn ergeben.
Schülermonatskarte
Die Schülermonatskarte ist durch die Einführung des landesweiten JugendticketBW ins Hintertreffen geraten. Nichtsdestotrotz gibt es einige Szenarien, in welchen die Beschaffung der Monatskarte noch Sinn ergibt (Stichwort: Radfahrer),. Besonders wenn eine Beförderung nur in einzelnen Monaten in Anspruch genommen werden soll, könnte die Monatskarte die bessere Wahl sein. Bitte beachten Sie, dass sodann gegebenenfalls Kosten/Eigenanteil von mind. 61,40 € anfallen*
*Besucht ein Schüler die nicht nächstgelegene, sondern weiter entfernt liegende Schule so erhöhen sich die obigen Eigenanteile um die damit verbundenen Mehrkosten bis maximal 35,-- € (Vergleichsberechnung der Fahrpreise nächstgelegene/weiter entfernt liegenden Schule).
Wer fährt kostenlos zur Schule?
Schüler der Grundstufe und SBBZ:
Im Einzelnen Kinder der Schulkindergärten sowie Schüler der Grundschulförderklassen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der Grundschulen (ab 3 Kilometer), Gemeinschaftsschulen (bis Kl. 4).
3.-Kind-Regelung:
Die für Monatskarte sowie Jugendticket zu leistenden Beträge sind gleichzeitig nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit den höchsten Beträgen. Auf Antrag entfällt für das dritte bzw. für jedes weitere Kind die Entrichtung des entsprechenden Betrages.
Hilfsbedürftige:
Bei Bezug von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag werden die Eigenanteile im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen (Einzelheiten erfahren Sie im FB Soziales). Der hierfür erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres zu stellen und wird vom Schulsekretariat ausgegeben.
Bestellung von Schülermonatskarten sowie des JugendticketBW
Anträge für die Ausstellung von Schülermonatskarten können auf der Bestellplattform www.schuelermonatskarten-naldo.de gestellt werden.
Alle Informationen zum Jugendticket finden Sie hier: JugendticketBW: Alles zum D-Ticket JugendBW: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen und die jeweiligen Antworten finden Sie unter Informationsmaterial oder unter folgendem Link.
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Sachbearbeitung, Abrechnung Schülerbeförderungskosten, Schülerbeförderung (Mariaberger Heime, KBZO), Mietomnibusverkehr