Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
Mit der Beistandschaft werden elementare Rechte des Kindes durchgesetzt. Das Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Ohne diese Kenntnis kann es Ansprüche gegen den Vater (insbesondere Unterhalt, Erbanspruch, Umgangsrecht) nicht geltend machen.
Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Inanspruchnahme der Beistandschaft beim Fachbereich Jugend ist dabei kostenfrei.
Auch ohne Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder und junge Volljährige (bis zum 21. Lebensjahr) Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.
Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Beistandschaft sind über die zuvor genannten Aufgaben hinaus auch Ansprechpersonen und zuständig für Beurkundungen von Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln usw. Das bedeutet unter anderem, dass hier auch freiwillig von den Eltern vereinbarte Regelungen in rechtsverbindlicher urkundlicher Form festgehalten werden können.
Ihre Ansprechperson erreichen Sie unter diesen Telefonnummern:
Ort | Telefon |
Bad Saulgau, Herdwangen-Schönach, Pfullendorf A - F, M - Z, Sauldorf |
07571 102-4220 |
Hohentengen, Illmensee, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Wald |
07571 102-4237 |
Beuron, Bingen, Krauchenwies, Mengen, Ostrach, Scheer |
07571 102-4253 |
Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf G - L, Stetten a.k.M., Veringenstadt |
07571 102-4241 |
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten - alle Gemeinden |
07571 102-4211 |
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Beistandschaften
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Beistandschaften
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Beistandschaften
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Beratung und Unterstützung
- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
- bei einem laufendem Scheidungsverfahren: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Verfahren befasst ist
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
- Süddeutsche Leitlinien
- Bestimmte Arten des Kindesunterhalts können Sie in einem vereinfachten Verfahren geltend machen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe erhalten.
- Der unterhaltspflichtige Elternteil muss möglicherweise einen Prozesskostenvorschuss gewähren.