für Alleinerziehende

Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln

Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für die Pflegefamilie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein.

Ein Kontakt zwischen der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie ist besonders für das Pflegekind von großer Bedeutung.

Bei Interesse an weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an den Pflegekinderdienst.
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Mitarbeitende
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zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

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Voraussetzungen

Das Jugendamt hat im Bewerbungsverfahren Ihre generelle Eignung als Pflegeeltern festgestellt. Damit sind Sie als Bewerber beziehungsweise als potenzielle Pflegefamilie vorgemerkt.

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Verfahrensablauf

Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.

Wartephase

Auch wenn das Jugendamt ständig Pflegefamilien sucht, kann die konkrete Vermittlung eines Pflegekindes in Ihre Familie einige Zeit dauern. Das Jugendamt spricht Sie erst dann an, wenn es davon ausgeht, dass Sie die geeignete Familie für das zu vermittelnde Pflegekind sind. Während dieser Wartephase wird das Jugendamt weiterhin Kontakt zu Ihnen halten.

Kennenlernen

Wenn Sie im konkreten Einzelfall als geeignete Pflegefamilie ausgewählt wurden, wendet sich das Jugendamt mit Informationen über die Lebensgeschichte des Pflegekindes an Sie. Danach finden Gespräche mit den Herkunftseltern und mit dem Kind statt. Auf diese Weise bekommen Sie Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung in Form von Gesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind verläuft abhängig vom Alter des Kindes und dem sozialen Hintergrund.

Der Vermittlungsprozess ist abgeschlossen, wenn sich alle Beteiligten, vor allem das Pflegekind (abhängig vom Alter), sicher sind, dass sich das Kind in Ihre Familie integrieren wird. Während des Prozesses und den Gesprächen werden Sie aktiv durch das Jugendamt unterstützt und betreut.

Die Entscheidung darf nicht überstürzt getroffen werden. Nehmen Sie sich so viel Zeit wie nötig in Anspruch. Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Nur so kann die Grundlage für ein erfolgreiches Pflegeverhältnis geschaffen werden.

Wie lange die Annäherung zwischen Pflegefamilie und Pflegekind dauert, hängt vom Alter des Kindes und den familiären Hintergründen ab. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen.

Beginn der Hilfe

Die Aufnahme in die Pflegefamilie ist für Kinder meist mit Angst und Unsicherheit verknüpft. Die Pflegekinder müssen sich mit neuen Bezugspersonen und neuen Abläufen auseinandersetzen. Eine intensive Betreuung und die Einführung von verlässlichen Tagesstrukturen, Normen und Ritualen sind daher grundlegende Voraussetzungen, damit das Pflegekind sich in Ihrer Familie wohlfühlt.

Mit der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie wird ein Hilfeplan erstellt. Darüber hinaus werden zwischen Ihnen, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie gegenseitige Rechte und Pflichten vereinbart.

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Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Frist/Dauer

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Kosten/Leistung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Rechtsbehelf

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Sonstiges

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 27 Hilfe zur Erziehung
  • § 33 Vollzeitpflege
  • § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
  • § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
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Zugehörigkeit zu