für Menschen mit Behinderung

Hilfe zur Pflege beantragen

Die Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege ist eine Form der Sozialhilfe und eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie übernimmt Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind bzw. deckt den Pflegebedarf von nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten.

Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie

aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Hilfe im Alltag (z.B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) benötigen

Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet sich danach, wie viel Ihrer Pflegekosten die Pflegeversicherung übernimmt und danach inwieweit Ihr eigenes Einkommen und Vermögen und das Ihres Ehegatten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.

Hilfe zur Pflege können Sie erhalten für:

  • häusliche Pflege
  • Hilfsmittel
  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • stationäre Pflege (z.B. in Pflegeheimen)
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Mitarbeitenden
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zuständige Stelle
  • für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit bei Versicherten in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung: die zuständige Pflegekasse. Das ist in der Regel Ihre Krankenkasse
  • für den Antrag auf Hilfe zur Pflege: das für Ihren Wohnsitz zuständige Sozialamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Bei Ihnen liegt Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vor. Bei Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beziehungsweise digitale Pflegeanwendungen bestehen; außerdem wird - wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro gezahlt.
  • Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen (das sind zum Biespiel eine nicht getrennt lebende Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartneri) reichen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken.
  • Leistungen der Pflegeversicherung
    • stehen Ihnen nicht zu oder
    • stehen Ihnen zu, sie reichen aber nicht aus.
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Verfahrensablauf

Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Den Antrag auf Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich stellen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular, das Sie bei den Gemeindeverwaltungen erhalten, und hier hinterlegt ist.

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Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise erforderlich, beispielsweise:

  • Personalausweis des Antragstellers
  • Bescheid/Einstufung der Pflegekasse
  • Nachweise über das Einkommen
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher)
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietkosten)

Hinweis: Klären Sie im telefonischen Gespräch mit Ihrem zuständigen Bearbeiter oder Ihrer zuständigen Bearbeiterin, welche weitere Nachweise und Unterlagen Sie in Ihrem speziellen Fall noch vorlegen müssen.

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Sonstiges

keine

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu