für Jäger, Fischer & Waffenbesitzer

Jagdschein - Verlängerung beantragen

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

^
Mitarbeitenden
  • Kleiner Waffenschein, Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis für Sportschützen und Jagdscheininhaber, Buchstaben Kp - Z
  • Kleiner Waffenschein, Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis für Sportschützen und Jagdscheininhaber, Buchstaben A - Ko
^
zuständige Stelle
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.

^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

^
Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung des Jagdscheines schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte das zum Download eingestellte Antragsformular. Wie bitten Sie, die Unterlagen per Post zu übersenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einzuwerfen.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Jagdschein (wenn Neuerteilung erforderlich, ein aktuelles Lichtbild beifügen. Bitte im Jagdschein nachschauen)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden und
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung
^
Rechtsbehelf

Nicht erforderlich.

^
Sonstiges

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

^
Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)

Bundesjagdgesetz:

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen