für Gewerbetreibende

Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen

Bitte beachten:

Ab 01.03.2019 ist die IHK für das Gewerbe der Makler zuständig!



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Mitarbeitende
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zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer als Erlaubnisbehörde

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

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Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

Dies gilt nicht, wenn Sie eine Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen oder für eine darauf bezogene Tätigkeit als Nachweismakler beantragt haben.

Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die zuständige Stelle begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

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Zugehörigkeit zu