für Alleinerziehende

Einschulungsuntersuchung

Die Teilnahme an Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung (ESU) ist nach Beginn des Schuljahres Pflicht für die Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Die Untersuchung findet im Kindergarten statt und wird durch eine Sozialmedizinische Assistentin durchgeführt.

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt:

Schritt 1 erfolgt etwa 24 bis 15 Monate vor der Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung). So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

Schritt 2 findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulfähigkeit im Vordergrund.

Hinweis: Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung der Schularzt. Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Schule.

Der Elternratgeber beinhaltet das vorläufige Ergebnis der Basisuntersuchung (ESU 1) des jeweiligen Kindes. Daneben werden Informationen über Impfungen, Gesundheitstipps und allgemeine Fördermöglichkeiten vermittelt.

                          

Elternratgeber Landkreis Sigmaringen     

Elternratgeber Land Baden-Württemberg

Mehrsprachiger Elternratgeber Land Baden-Württemberg          

 

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Mitarbeitenden
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:
Ihr Kind hat den Wohnsitz in Baden-Württemberg.
Ihr Kind ist bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahres (Schuljahresbeginn: 1. August) vier Jahre alt.

für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:
Ihr Kind hat den Wohnsitz in Baden-Württemberg.
Ihr Kind wird in den kommenden Monaten schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 30. Juni sechs Jahre alt sind.

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Verfahrensablauf

Sie erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung. Das Einladungsschreiben erhalten Sie mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.

Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.
Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes in der Regel in den Räumen des Kindergartens statt. Sie sind selbstverständlich eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet.

Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen der Impfpass und das Untersuchungsheft für Kinder vorgelegt werden. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch den Erzieher oder die Erzieherin Bestandteil der Untersuchung.
Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin bzw. dem Haus- oder Kinderarzt.
Schritt 2 erfolgt in der Regel kurz vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.

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Erforderliche Unterlagen

Einladung zur Einschulungsuntersuchung
Einwilligungserklärung
Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
Impfausweis (Impfbuch)
ausgefüllter Elternfragebogen (freiwillig)
falls vorhanden: wichtige Arztberichte

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Frist/Dauer

Schritt 1: 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung
Schritt 2: in den Monaten vor der termingerechten Einschulung

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Sonstiges

Generelle Zuständigkeit:
Die untere Gesundheitsbehörde, in deren Bezirk Ihr Kind wohnt.
In den Landkreisen ist das Gesundheitsamt die untere Gesundheitsbehörde. Es ist im jeweiligen Landratsamt eingegliedert.
In den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn sind die unteren Gesundheitsbehörden in der Stadtverwaltung angesiedelt.Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Wohnortes, ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Tageseinrichtung befindet. Nach Abschluss der Untersuchungen übergibt es die Unterlagen an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.


Informationen zum Datenschutz (Einschulungsuntersuchung):
Das Landratsamt Sigmaringen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie und Ihr Kind betreffen. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren:

Ihre personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
1.     Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes
2.     Gesundheitsberichterstattung (Daten werden in anonymisierter Form veröffentlicht)
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von § 7 Meldeverordnung, von § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie von §§ 8 und 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet:
1.     Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Impfstatus und Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen sowie die erhobenen Befunde aus der Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes
2.     Name, Adresse, Geburtsdatum der gesetzlichen Vertreter
 
Ihre Daten werden an das Landesgesundheitsamt in pseudonymisierter Form für statistische Zwecke weitergegeben.
Alle personenbezogenen Daten werden vier Jahre nach der termingerechten Einschulung im Gesundheitsamt gelöscht. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.

Die allgemeinen Hinweise und Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter
www.landkreis-sigmaringen.de/datenschutz.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Hinweise für ErzieherInnen:

Damit die Erzieherinnen die Beobachtungsbögen für die einzelnen Kinder ausfüllen können, wird vorab die Einwilligung der Eltern eingeholt.
Einwilligungserklärung für die Auswertung der Beobachtungsbögen

Im Erzieherfragebogen wird der Entwicklungsstand eines Kindes um den 48. Lebensmonat durch die Erzieherin festgehalten.
ErzieherInnenbeobachtungsbogen 4. Geburtstag

Im Erzieherfragebogen wird der Entwicklungsstand eines Kindes um den 60. Lebensmonat durch die Erzieherin festgehalten.ErzieherInnenbeobachtungsbogen 5. Geburtstag

Im Erzieherfragebogen wird der Entwicklungsstand eines Kindes um den 72. Lebensmonat durch die Erzieherin festgehalten.
ErzieherInnenbeobachtungsbogen 6. Geburtstag


Im Elternfragebogen werden die Eltern um schriftliche Auskunft zur Entwicklung ihres Kindes gebeten.
Elternfragebogen

Allgemeine Hinweise:

Der Impfkalender umfasst eine Zusammenstellung aller Impfungen, die laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlen werden.
Impfkalender

Der Wegweiser für Familien beinhaltet eine Auflistung der vielfältigen Beratungsangebote im Landkreis Sigmaringen.

Wegweiser für Familien

ESU Beratungsstellen Landkreis Sigmaringen




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Zugehörigkeit zu