Erteilung Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag
- bereits erteilte Ausnahmegenehmigung (auch wenn sie abgelaufen ist)
- Kopie Personalausweis oder Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug o. ä.
- Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- Erklärung des Fahrzeughalters
- Bescheinigung der Versicherung
Um die notwendigen Formulare zu erhalten, senden Sie uns bitte eine Mail an das allgemeine Postfach. Sie können uns dann alle Unterlagen per Mail eingescannt zukommen lassen. Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird Ihr Antrag geprüft.