rotes Kennzeichen 06 (Kennzeichen für Gewerbetreibende)
Für die Zuteilung eines roten Kennzeichens 06 müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
- Kopie Personalausweis der verantwortlichen Person (i. d. R. Geschäftsführer)
- Führungszeugnis der verantwortlichen Person (Belegart „0“, dies bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt angeben, da es sich hierbei um ein behördliches Führungszeugnis handelt, dass direkt an die Behörde gesendet wird)
- Versicherungsbestätigung (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat
Alle Unterlagen können eingescannt per Mail an die allgemeine Mailadresse geschickt werden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag geprüft. Sie werden kontaktiert sobald der Antrag geprüft und das rote Kennzeichen zugeteilt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann, da hier auch Abfragen bei anderen Behörden vorgenommen werden.