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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU Richtlinie 2018 / 645 in nationales Recht umgesetzt.

Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung dieser Karte erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin.

Nach der Herstellung der Karte bekommen Sie diese automatisch von der Bundesdruckerei zugeschickt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir um Beachtung der Einwilligungserklärung auf der Rückseite des Antrages.

Achtung: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur beantragt werden, wenn Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C/CE oder D/DE noch gültig ist oder für diese eine Verlängerung separat beantragt wurde.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular wird Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und Ihres Führerscheins bei
  • Nachweis über die Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder Bescheinigung der IHK über den Nachweis der Grundqualifikation
  • biometrisches Lichtbild

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Qualifikation nahtlos um fünf Jahre verlängert. Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie eine neue Karte.

Kosten:

32,50 Euro

bei Expressbestellung 37,90 Euro

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Mitarbeitenden
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über den Erwerb der Grundqualifikation gem. BKrFQG
  • Nachweis Weiterbildung gem. BKrFQG
  • bei Verlust ggfs. Nachweis über Anzeige bei der Polizei
  • ggfs. aktuelle Meldebescheinigung BMA
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Zugehörigkeit zu