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2. Vorsorgevollmacht

Es kann jeden von uns treffen, plötzlich und unterwartet oder schleichend, durch einen Unfall oder eine Krankheit ist man nicht mehr in der Lage sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Denn auch Familienangehörige dürfen dann Ihre Angelegenheiten nicht ohne Bevollmächtigung erledigen. Wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde, erfolgt dann in der Regel die Anordnung einer rechtlichen Betreuung.

Es ist deshalb sehr wichtig sich Gedanken um die Vorsorge zu machen. Denn mit der Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung und das damit verbundene umfangreiche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers, verhindert werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, an Ihrer Stelle für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Die von Ihnen bevollmächtigten Person oder Personen handeln dann für Sie, in dem in der Vollmacht festgelegten Aufgabenkreis.

Wo erhalte ich ein Formular?

Unter dem Punkt Formular & Online Prozess können Sie ein Formular für die Vorsorgevollmacht herunterladen und ausdrucken. Weiterhin  möchten wir noch darauf aufmerksam machen, dass die Verbraucherzentrale über den Link https://www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt-die-onlinevorsorgedokumente-der-verbraucherzentralen-76270  die Möglichkeit bietet, online Ihre individuelle Online-Vorsorgevollmacht, Online-Patientenverfügung und Online-Betreuungsverfügung zu erstellen.

Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Betreuungsbehörde für weitere Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und auch zur Terminvereinbarung zur Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht gern zur Verfügung.

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