6. Ehrenamtliche- / Berufsbetreuung
Aufgabe des gerichtlich bestellten Betreuers ist es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des betreffenden Menschen dort zu vertreten, wo dieser hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Hierbei stehen das persönliche Wohlergehen und die Selbstbestimmung des Betroffenen im Vordergrund.
Die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer beinhaltet nicht die Übernahme von tatsächlichen pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, sondern die rechtliche Vertretung der betroffenen Person. Dabei kann es sich um alltägliche oder auch um schwierige Lebenssituationen handeln, um Regelungen von Wohnungs- oder Vermögensangelegenheiten, Schriftverkehr mit Behörden, den Abschluss eines Heimvertrages oder auch um Einwilligung in notwendige ärztliche Behandlungen.
Meist genügen zwei Stunden in der Woche um einem Menschen die Hilfestellung zu geben, die er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung benötigt.
Der rechtliche Betreuer hat dem Betreuungsgericht jährlich Berichte vorzulegen, die ein Verzeichnis über das Vermögen des Betroffenen sowie über dessen persönliche Verhältnisse beinhalten. Gewisse Maßnahmen für den Betroffenen unterliegen einer Genehmigungspflicht durch das zuständige Betreuungsgericht.
Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie beim Betreuungsverein SKM Sigmaringen www.skm-sigmaringen.de und im Wissensportal des KVJS www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de
Wir sind laufend auf der Suche nach ehrenamtlichen Betreuer/innen.
Bei entsprechendem Interesse melden Sie sich beim Betreuungsverein
SKM Landkreis Sigmaringen
Fidelisstr. 6
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/72892-0
betreuung(at)skm-sigmaringen.de,
von dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
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