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Einheitlicher Ansprechpartner (EU-DLR) für Gewerbetreibende

Wer sich im Landkreis Sigmaringen mit einem Unternehmen niederlassen oder gewerblich tätig werden will, braucht nun nur noch eine Adresse, von der aus alle Anträge an die zuständigen Behörden und Dienststellen weitergeleitet werden. Das Landratsamt Sigmaringen hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) umgesetzt und die Stelle eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ eingerichtet, der als Schnittstelle für in- und ausländische Gewerbetreibende fungiert.

Der Einheitliche Ansprechpartner bietet Hilfestellung bei der Abwicklung von den zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung erforderlichen Verwaltungsverfahren. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen, leitet diese an die zuständigen Stellen weiter und koordiniert die Verfahren. Antwortschreiben und Entscheidungen der zuständigen Behörde werden über den Einheitlichen Ansprechpartner an den Dienstleister übermittelt. Entscheidungen der zuständigen Behörde werden Ihnen auf Wunsch auch direkt ohne Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners übersandt. Die Entscheidungsbefugnis über Anträge, Anzeigen, etc. sowie über die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen obliegt der zuständigen Behörde.

Beratung durch den Einheitlichen Ansprechpartner

Die unterstützenden Möglichkeiten des Einheitlichen Ansprechpartners sind in bestimmten Bereichen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie selbst oder durch die Gesetzgebung eingeschränkt. Ebenso ist eine individuelle Rechtsberatung nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Betreuung bei Rechtsbehelfen und Rechtsmittelverfahren.

Bei weiteren Fragen oder zur Abwicklung Ihrer Verfahren steht Ihnen als Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung:

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Bürgerservice
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Telefon: +49 7571 102-5422
Fax: +49 7571 102-5497
E-Mail: service(at)lrasig.de

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nachricht sicher zu übermitteln:

Virtuelle Poststelle

Sie können Ihre Anliegen selbstverständlich auch ohne die Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners direkt mit der zuständigen Behörde abwickeln.
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