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Tuberkulosefürsorge

Die Mitarbeiter der Tuberkulosefürsorge beraten Erkrankte, Angehörige und Personen im Umfeld eines Tuberkulosekranken. Sie leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein, um die Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Dazu gehören Untersuchungen aller Personen, die zu einem an offener, das heißt ansteckender Tuberkulose Erkrankten engen Kontakt hatten. Die Tuberkulose ist heutzutage gut behandelbar und heilbar.

Erkrankung an Tuberkulose
Tuberkulose wird durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge und lösen unter anderem Husten aus.  Über  die Atemluft ist eine Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich. Deshalb sind in der Umgebung eines Patienten mit offener, das heißt ansteckender Tuberkulose, insbesondere die engen Kontaktpersonen gefährdet. Eine Infektion mit dem Tuberkuloseerreger führt aber nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung. In Deutschland erkranken nur ca. 5-10 % derjenigen, die sich mit dem Erreger infiziert haben.
Sofern es zum Ausbruch von Krankheitssymptomen kommt, sind diese vieldeutig, zum Beispiel Abnahme der Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Gewichtsverlust, Nachtschweiß, Fieber, Husten und Auswurf.

Untersuchungen bei Kontaktpersonen
Umgebungsuntersuchungen durch das beim Gesundheitsamt sind kostenlos.  Sie werden in der Regel acht Wochen nach dem letzten Kontakt zum Erkrankten durchgeführt. Selbstverständlich wird der Datenschutz streng eingehalten.

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Mitarbeitenden
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Formular & Online-Prozess
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Rechtsgrundlage

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist diese Erkrankung meldepflichtig.
Nach § 25 und 26 des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt verpflichtet, Ermittlungen anzustellen. Das Gesundheitsamt kann Krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen auferlegen, sich untersuchen zu lassen.

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Weitere Hinweise
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