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Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft? Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an dem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies seit 1. Januar 2015 bundesweit tun. Das Fahrzeug muss hierfür noch zugelassen sein. Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an dem zugelassenen Fahrzeug nicht behalten möchten, können Sie sich ein Wunschkennzeichen reservieren oder Ihnen wird vor Ort bei Ihrer Zulassungsstelle ein beliebiges Kennzeichen zugeteilt.

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Teams
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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der  Zulassungsbehörde ummelden.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen. Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit. Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich. Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine bereits existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig. Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.

Tipp: Brauchen Sie neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde. 

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB).
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
    • das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
    • das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
    • wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
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Zugehörigkeit zu