Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug erneut auf sich zulassen? Eine Wiederzulassung ist auch mit neuen Kennzeichen möglich, der Halter und das Fahrzeug müssen jedoch unverändert sein.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Antrag auf Fahrzeugzulassung
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Kennzeichenwechsel oder zwischenzeitlicher Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II