Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen
Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:
- Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
- Sie sind in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
- Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:
- Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
- Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen. Eine zweckfremde Nutzung wären beispielsweise Fahrten durch Dritte, die nicht
- der Haushaltsführung oder
- Ihrer Fortbewegung dienen (z.B. bei minderjährigen Fahrzeughaltern oder Fahrzeughalterinnen: Fahrten eines Elternteils zur Arbeitsstätte).