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Kreistag

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Dienstleistungen A-Z

Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:

  • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
  • Sie sind in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
  • Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:

  • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen. Eine zweckfremde Nutzung wären beispielsweise Fahrten durch Dritte, die nicht

  • der Haushaltsführung oder
  • Ihrer Fortbewegung dienen (z.B. bei minderjährigen Fahrzeughaltern oder Fahrzeughalterinnen: Fahrten eines Elternteils zur Arbeitsstätte).
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