Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Zur Terminbuchung gelangen Sie hier.
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Widerspruch
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.