Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Zur Terminbuchung gelangen Sie hier.
- Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
- Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.
Widerspruch
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.