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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen

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Frist/Dauer
  • Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
  • Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.
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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Sonstiges

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

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Zugehörigkeit zu