Dienstleistungen A-Z

Genehmigung zur Fallenjagd im befriedeten Bezirk

Wenn Sie eine Falle kennzeichnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Prüfstelle des Landesjagdverbandes.

Durch Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes im April 2015 liegt die Zuständigkeit für die Zulassung und Kennzeichnung von Jagdfallen nicht mehr bei uns, sondern bei einer neu eingerichteten Prüfstelle beim Landesjagdverband.

Wenn Sie eine Genehmigung zum Fang im befriedeten Bezirk benötigen, sind Sie auch weiterhin bei uns an der richtigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an uns, um Ihre Fragen, beispielsweise zum erforderlichen Fallensachkundenachweis, vorab zu klären.

Bitte beachten Sie auch bei der Fallenjagd die Schonzeiten.

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