Heimaufsicht
Die Heimaufsicht bietet Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner der Heime und Wohngemeinschaften, deren Angehörige, und für Betreiber der Einrichtungen. Stationäre Einrichtungen werden regelmäßig unangekündigt überprüft.
E-Mail: heimaufsicht(at)lrasig.de
Die Heimaufsicht überwacht die Versorgung der Menschen, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung täglich auf Unterstützung angewiesen sind und die daher in stationären Einrichtungen („Heimen“) oder Wohngemeinschaften leben. Ziel ist die Sicherung der Qualität von Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen („Heimen“) und alternativen Wohnformen.
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachgebietsleitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
-
Sachbearbeitung Heimaufsicht
Sie planen, Wohnräume für pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen anzubieten? Die Heimaufsicht berät Sie gerne. Wenden Sie sich hierzu an eine unserer Mitarbeiterinnen
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden bildet das „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege" (WTPG).
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Sozialministerium Baden-Württemberg
Zusätzliche Informationen zu alternativen Wohnformen finden Sie auf der Homepage der „Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg“ in Stuttgart
Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo)