Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
- für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
- für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Was müssen Sie tun?
- bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
- bei Verlust: Sie müssen gegenüber der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens abgeben.
- Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle beantragen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen