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Grünes Kennzeichen beantragen

Grüne Kennzeichen sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel:

  • Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • bestimmte Anhänger
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Teams
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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Hinweis: Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei Ihnen angefordert.

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie beantragen das grüne Kennzeichen zusammen mit einem Antrag auf Steuerbefreiung bei der Zulassung des Fahrzeuges. Das zuständige Hauptzollamt überprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ihrem Fahrzeug wird vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt.

Auch für Fahrzeuge, die bereits verkehrsrechtlich zugelassen wurden, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. In diesem Fall stellen Sie den Antrag direkt beim zuständigen Hauptzollamt. Das grüne Kennzeichen wird dann im Nachgang bei der Zulassungsstelle ausgegeben und ein Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/ Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Antrag auf Fahrzeugzulassung
  • Antrag auf Erfassung von KFZ-Steuer und Vergünstigungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Nachweis einer gültigen  Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-​Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichenschilder
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Sonstiges

Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.

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Zugehörigkeit zu