Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Bei Ausstellung des FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) benötigen Personen die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind.
Führerscheininhaber deren Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist, müssen alle 5 Jahre Bescheinigungen über die durchgeführten Weiterbildungen (5 Module) vorlegen.
Ist der Führerschein nach dem 10.09.2009 erteilt worden, wird zur Ausstellung eines FQN eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erforderlich. Danach werden alle 5 Jahre Bescheinigungen über die durchgeführten Weiterbildungen (5 Module) benötigt.
Führerscheininhaber deren Führerschein der Klassen D1, D1E, D und DE vor dem 10.09.2008 erteilt worden ist, müssen alle 5 Jahre Bescheinigungen über die durchgeführten Weiterbildungen (5 Module) vorlegen.
Ist der Führerschein nach dem 10.09.2008 erteilt worden wird zur Ausstellung des FQN eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erforderlich. Danach werden alle 5 Jahre Bescheinigungen über die durchgeführten Weiterbildungen (5 Module) benötigt.
Grundqualifikation:
- erfolgreiche Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 140 Stunden Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie eine theoretische Prüfung bei der IHK
Weiterbildungen alle 5 Jahre:
- Lehrgang mit 35 Stunden (5 Module a 7 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
- Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis der Klasen C/CE/D/DE
- Ausbildungsbetrieben für die Berufskraftfahrerausbildung
- Bildungseinrichtungen, die Berufskraftfahrer umschulen
- durch die Landratsämter anerkannte Ausbildungsstätten
Den Antrag auf Ausstellung des FQN können Sie entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt abgeben.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
- für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg
- für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
- für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
Führerscheinstelle ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Die Eintragung kostet 28,60 Euro zuzüglich der Ausstellung eines neuen Führerschein in Höhe von 8,70 Euro.
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Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung".