Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Erforderliche Unterlagen:
Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder direkt beim Landratsamt ein.
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis der Belegart 0
- ärztliches Gutachten (Hausarzt)
- augenärztliches Gutachten (Augenarzt)
- Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten und psychologischer Leistungstest (Zusatzgutachten; bei Ersterteilung der Fahrgastbeförderung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus)
- bei Erstmaliger Erteilung für Taxen zusätzlich eine Ortkundeprüfung vom Betriebssitz des Taxiunternehmens
Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder direkt beim Landratsamt ein.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Die Kosten betragen bei der Ersterteilung eines Personenbeförderungsscheines 37,50 Euro.
Eine Verlängerung kostet 32,90 Euro.
Eine Verlängerung kostet 32,90 Euro.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
keine