Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis der Belegart 0
- ärztliches Gutachten (Hausarzt)
- augenärztliches Gutachten (Augenarzt oder Augenoptikerbetrieb)
- Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten und psychologischer Leistungstest (Zusatzgutachten; bei Ersterteilung der Fahrgastbeförderung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus)
Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder direkt beim Landratsamt ein.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Die Kosten betragen bei der Erteilung eines Personenbeförderungsscheines 40,00 Euro.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
keine